Winter-Wetten: 50 Cent DW-Mindesteinsatz und Jackpots!

Das Direktorium hat auf Vorschlag des Vorstandes ein Paket von Maßnahmen und Regeländerungen beschlossen, die dazu dienen sollen, das Galopp-Winterprogramm vom 1.11.2006 bis zum 31.3.2007 attraktiv und erfolgreich zu machen. Insbesondere durch die Herabsetzung des Mindesteinsatzes in der Dreierwette auf 50 Cent wird eine Belebung des Totalisatorumsatzes angestrebt.

Mit dieser Regelung folgt man einer seit langem gemachten Anregung vieler Wetter. Sie gilt auf allen Galopprennbahnen (außer München).

Besondere Vorkehrungen werden außerdem getroffen, um an jedem Renntag eine möglichst reizvolle Viererwette mit gutem Starterfeld und hohen Gewinnquoten anbieten zu können. Dabei soll es sonntags einen garantierten Auszahlungstopf von 10.000 Euro geben.

Im renntechnischen und im Wettenbereich gelten im Winter mehrere Ergänzungen zu den bekannten Bestimmungen. Dazu gehört:

Der Zeitabstand zwischen den Rennen soll in der Regel auf 25 Minuten festgelegt werden, ein entsprechender Ablaufplan wird erarbeitet.

Um ein rechtzeitiges Satteln der Pferde zu gewährleisten, wird ein früheres Auswiegen der Reiter entgegen Nr. 449 RO genehmigt.

Die Starthelfer sind lediglich zur Unterstützung beim Einrücken der Pferde in die Startboxen zuständig. Für ein Pferd, welches aufgrund seines Charakters Führhilfe an der Startstelle bedarf, muß vom Trainer geeignetes Personal zur Startstelle beordert werden.

Alle Rennen auf der Sandbahn sind beschränkt auf max. 12 Starter. Die Ausnahme bildet jeweils ein Rennen pro Renntag (Rennen des Tages), in dem eine Starterbeschränkung auf 14 Pferde zuzüglich 2 Ersatzpferde (bei Ausfall eines oder mehrerer der 14 Starter) gilt.

Bei Nennungsschluss werden je nach Nennungsergebnis zwei Rennen gekennzeichnet, für die die Austragung als Rennen des Tages (mit Viererwette) möglich erscheint. Die endgültige Auswahl dieses Rennens erfolgt bei der endgültigen Starterangabe, es werden sodann in diesem Rennen 2 zusätzliche Platzgelder (5. und 6. Platz) in Höhe des 4. Platzgeldes ausgeschüttet.

In diesem speziellen Rennen wird ein mögliches Ausscheidungsverfahren gem. Nr. 434 RO nach einer speziellen Regelung (siehe Wochenrennkalender) durchgeführt:

Der Veranstalter erhält zwei sogenannte Wild-Cards, um bestimmte Pferde, die für einen Wettumsatz interessant sind, als Starter bestimmen zu können.

Eine ggf. vorhandene feste Startberechtigung aus einem anderen Ausscheidungsverfahren gilt nicht in diesem Rennen, hier ausgeschiedene Pferde erhalten jedoch eine mögliche feste Startberechtigung gem. Nr. 434 RO für andere Rennen.
Bei den Transportkostenbeihilfen hat man sich auf vielfachen Wunsch von Aktiven um eine gerechtere Regelung bemüht. Diese lautet jetzt:

Transportkostenbeihilfen werden für jedes Pferd gezahlt, ausgenommen ist nur ein Pferd, das einen Geldpreis von 800 Euro oder mehr gewinnt. Das Winterprogramm sieht bis auf wenige Ausnahmen Rennen an allen Samstagen und Sonntagen vor.

Der genaue Wortlaut der Änderungen der „Besonderen Bestimmungen“ (Rennbetrieb) und der „Vorschriften für den Wettbetrieb“ ist der aktuellen Ausgabe des Wochenrennkalenders zu entnehmen.

Die Beschlüsse sind vom 1.11.2006 bis zum 31.3.2007 zeitlich begrenzt. Vor Ablauf dieser Frist wird das Direktorium eine Bewertung der dann vorliegenden Erfahrungen mit diesen Änderungen vornehmen und über die künftige Vorgehensweise entscheiden.

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