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Pferderennen bleiben weiter zulässig

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Auch im neuerlich verschärften Lockdown bleiben Pferderennen weiterhin erlaubt. Das sieht die ab dem heutigen 11. Januar geltende Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Galopprennen im aktuell durchgeführten Rahmen sind damit weiterhin zulässig. Wie auch die Profiliegen im übrigen, zum Beispiel im Fußball.

Zuschauer sind indes weiterhin nicht erlaubt.

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Konkret heißt es in § 9, Absatz 3 der Verordnung: „Wettbewerbe in Profiligen, Wettbewerbe im Berufsreitsport und Pferderennen sowie andere berufsmäßige Sportausübung sind zulässig, soweit die Vereine beziehungsweise die Lizenzspielerabteilungen der Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Hygiene- und Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zeigen und die für die Ausrichtung der Wettbewerbe verantwortlichen Stellen den nach § 17 Absatz 1 zuständigen Behörden vor Durchführung der Wettbewerbe geeignete Infektionsschutzkonzepte vorlegen. Zuschauer dürfen bei den Wettbewerben nicht zugelassen werden.“

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